DIE SATZUNG
DER SCHIRNER ZANG FOUNDATION

© Kexin Zang, “History, The Fall of the Berlin Wall”, 2008-2009, 60 x 79 cm, LightJet C-Print and typed sheet

© Kexin Zang, “History, The Fall of the Berlin Wall”, 2008-2009, 60 x 79 cm, LightJet C-Print and typed sheet

§ 2 ZWECK

  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Die Stiftung soll darüber hinaus Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Erziehung mit Bezug zu ihrem Hauptzweck fördern, soweit es die ihr zur Verfügung stehenden Mittel erlauben.
  2. Der Zweck der Stiftung wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Absatzes 1 durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO.
  3. Der Stiftungszweck kann auch operativ durch eigene Maßnahmen verwirklicht werden, beispielsweise durch
    • die Entwicklung von Konzepten für die Präsentation von Werken freier und angewandter Kunst und Kultur,
    • Initiierung, Gestaltung und Herausgabe kunstwissenschaftlicher Publikationen wie Kataloge, Bücher, Dokumentationen, Werkverzeichnisse bzw. audiovisuelle und Online-Medien sowie deren Ermöglichung durch Druckkostenzuschüsse,
    • Durchführung von Ausstellungen, Vorstellungen, künstlerischen Aktionen, Lecture Performances, Wettbewerben auf der Grundlage von Richtlinien, Vorträgen und anderen Veranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildung zur Verbindung von Kunst und Kommunikation,
    • Unterstützung von aufstrebenden und herausragenden internationalen Künstlern und Kulturschaffenden, etwa durch Präsentation ihrer Arbeiten oder Stipendien auf der Grundlage von Richtlinien,
    • Öffentlichkeits- und Medienarbeit für die Anliegen und Zwecke der Stiftung,
    • Maßnahmen zum internationalen Kulturaustausch durch Ausstellungs- und Programmarbeit im Ausland unter Einbeziehung von Akteuren aus verschiedenen Ländern,
    • pflegende Bewahrung, Erschließung, öffentliche Präsentation und Vermittlung des künstlerischen Werkes von Michael Schirner und Kexin Zang sowie Sammlung, Archivierung und Publizierung von Dokumenten, die einen Bezug zu ihrem künstlerischen Oeuvre haben,
  4. Die Stiftung kann auch im Ausland fördern; ihre Tätigkeit dient dabei neben der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke auch der Förderung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland im Ausland.
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